Dem Gemeindeausschuss gehören der Bürgermeister und vier Gemeindereferenten an. Der Gemeindeausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte mittels Beschlussfassung aus, die nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Rat, dem Bürgermeister, dem Gemeindesekretär oder den leitenden Beamten vorbehalten sind.
Der Gemeindeausschuss erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über seine Tätigkeit, führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt diesem eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Zu den wichtigsten Funktionen des Gemeindeausschusses zählen die Genehmigungen:
- des analytischen Haushaltsplanes
- der Investitonsausgaben
- der Beitragsvergabe
- der Personalaufnahmen